Archiv der Kategorie: TaxifahrerInnen in Aktion

Hr-Hessenschau vom 26.12.2015 berichtet über Erfolg IG der Kutscherinnen und Kutscher!

Der Anfang ist getan!

Wir haben uns zusammengeschlossen, um gemeinsam für unsere Interessen zu kämpfen.

Ein erstes von uns angegangenes Problem:

… die Zufahrt zu den ÄrztInnen in der Kasseler Innenstadt (Fussgängerzone) ohne Knöllchengefahr, hat durch unseren gemeinsamen Einsatz zu einem Kompromiss – am Runden Tisch mit Stadtbaurat Nolda – geführt. Dieser gilt zunächst für ein Jahr. Danach werden wir sehen, wie wir mit diesem leben können.

Eines aber zeigt sich schon jetzt! Wenn wir uns zusammenschliesen und was tun, dann erreichen wir auch was …

Die Hessen schau berichtete am 2ten. Weihnachtstag über den erreichten Kompromiss:


Der Beitrag ist auf der Facebook-Seite der IG zu finden: https://www.facebook.com/igkutsche/


Hessenschau vom 07. Mai 15 – IGK KutscherInnen zu Gast bei Stadtbaurat Nolda!

Unter dem Titel – “Kassel: Taxifahrer sauer über Fußgängerzone”

… berichtete der HR in der Hessenschau über den Mißstand, das weder Taxen noch Mietwagen alte, gehbehinderte und gesundheiltlich angeschlagene Patienten, zu den Praxen der Ärztinnen und Ärzten in der Kasseler Innenstadt (Fußgägngerzone) befördern dürfen.

Auch wurde von der Zusammenkunft von Ärzten, Patienten und der IG der Kutscherinnen und Kutscher (IGK) – auf deren Initaitive hin diese zustande kam – mit dem Verantwortlichen der Stadt Kassel – Stadtbaurat Nolda berichtet.


Der Beitrag ist auf der Facebook-Seite der IG zu finden: https://www.facebook.com/igkutsche/


Die Wobblies Kassel freuen sich mit den Kolleginnen und Kollege von der Interessensgemeinschaft. der Kutscherinnen und Kutscher (kurz IGK) über deren weiteren Schritt zum Erfolg und hoffen, dass es nun bald für alle Taxi- und MietwagenfahrerInnen und deren Patieten eine akzeptable Lösung geben wird.

 Wir,  die Wobblies Kassel stehen dabei hinter Euch und werden Euch weiterhin, soweit wir es können, unterstützen!

IG der Kutscherinnen und Kutscher sammelt 500+ Unterschriften!

Briefkopf-Header-Neu

500+ Unterschriften von Patientinnen und Patienten!

Die IG der Kutscherinnen und Kutscher setzt sich in einer groß angelegten Unterschriftenaktion, für ein zeitlich begrenztes Befahren der Kasseler Innenstadt, zu den dort ansässigen Ärztinnen und Ärzten ein!

500+ Patientenunterschriften hat die IG der Kutscherinnen und Kutscher für ihre Forderung, von der nicht nur die Kasseler Taxen und Minicars – sondern auch jene aus dem Kasseler Umland, profitieren sollen bisher gesammelt.

Auf ihrer Internetseite hat die IG zu diesem Thema einen Offenen Brief und die bisherigen Unterschriftenlisten als PDF veröffentlicht, die der Presse, den politsch Verantwortlichen der Stadt Kassel, den Fraktionen im Kasseler Stadtparlament und den zuständigen Behörden übermittelt werden sollen.

Zu dem Entsprechend Beitrag auf der Website der Interessensgemeinschaft (IG) der Kutscherinnen geht es hier

„Eine der modernsten Taxi-Zentralen Deutschlands“¹ ermöglicht die totale Überwachung der Arbeitnehmer

Eine Pressemitteilung der IG-Bremer Taxifahrer

Der Taxi-Ruf Bremen e.V. (ca. 475 Funk-Taxen) bietet als Betreiber einer Taxi-Zentrale seinen Mitgliedsunternehmen, den Arbeitgebern, eine lückenlose Überwachung der etwa 1500 Fahrer und der von ihnen durchgeführten Fahrten über GPS-Tracking. Rechtsgültige Einverständnisse fehlen flächendeckend. Exakte, kartografisch auswertbare GPS-Daten werden ohne Notwendigkeit und meist sogar ohne Wissen der Fahrer an die Fahrzeughalter weitergegeben, die das Tracking zur engmaschigen Überwachung des Verhaltens und der Arbeitsleistung missbrauchen, und den Druck auf ihre ausschließlich im Akkordlohn bezahlten Arbeitnehmer immer weiter erhöhen.

In der Bremer Zentrale eingehende Kunden-Telefonate werden, ebenso wie Funkgespräche mit den Fahrern, aufgezeichnet und für unbekannte Zeit gespeichert, ohne dass Kunden oder Fahrer davon in Kenntnis gesetzt werden. Auch die Kundendaten werden ohne deren Wissen schriftlich über das Datenfunksystem an die Fahrzeughalter weitergegeben – und mit ihnen kartografische Bewegungsprofile. Der Zugriff auf diese Daten lässt sich kaum kontrollieren, da sie sogar von Smart-Phones aus abrufbar sind.

Die junge, arbeitnehmernahe Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer (IG) hält das Vorgehen des Taxi-Rufs Bremen in weiten Teilen für grob unzulässig und bemühte sich in Gesprächen mit dem Unternehmerverband Taxi-Ruf e.V. bislang erfolglos, eine Einstellung des GPS-Trackings sowie der Weitergabe von Kundendaten zu erreichen. Der Zentrale ist nach dafürhalten der IG nur die kurzfristige Positionsfeststellung zur Tourenvergabe und Gefahrenabwehr erlaubt. Der Monopolist ignorierte zuletzt die Beschwerden der Interessenvertretung. Diese wendete sich nun an die Landes-Datenschutzbehörde. Sie hat den Taxi-Ruf Bremen jetzt zur Einstellung seiner Praxis aufgefordert.

Die Pressemitteilung im Einzelnen:

Pressemitteilung – Bremen, 15.03.12

Grobe Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen beim Taxi-Ruf Bremen
„Eine der modernsten Taxi-Zentralen Deutschlands“¹ ermöglicht die totale Überwachung der Arbeitnehmer und gibt Kundendaten weiter

Der Taxi-Ruf Bremen e.V. (ca. 475 Funk-Taxen) bietet als Betreiber einer Taxi-Zentrale seinen Mitgliedsunternehmen, den Arbeitgebern, eine lückenlose Überwachung der etwa 1500 Fahrer und der von ihnen durchgeführten Fahrten über GPS-Tracking. Rechtsgültige Einverständnisse fehlen flächendeckend. Exakte, kartografisch auswertbare GPS-Daten werden ohne Notwendigkeit und meist sogar ohne Wissen der Fahrer an die Fahrzeughalter weitergegeben, die das Tracking zur engmaschigen Überwachung des Verhaltens und der Arbeitsleistung missbrauchen, und den Druck auf ihre ausschließlich im Akkordlohn bezahlten Arbeitnehmer immer weiter erhöhen.
In der Bremer Zentrale eingehende Kunden-Telefonate werden, ebenso wie Funkgespräche mit den Fahrern, aufgezeichnet und für unbekannte Zeit gespeichert, ohne dass Kunden oder Fahrer davon in Kenntnis gesetzt wurden. Auch die Kundendaten werden ohne deren Wissen schriftlich über das Datenfunksystem an die Fahrzeughalter weitergegeben – und mit ihnen kartografische Bewegungsprofile. Der Zugriff auf diese Daten lässt sich kaum kontrollieren, da sie sogar von Smart-Phones aus abrufbar sind.
Die junge, arbeitnehmernahe Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer (IG) hält das Vorgehen des Taxi-Rufs Bremen in weiten Teilen für grob unzulässig und bemühte sich in Gesprächen mit dem Unternehmerverband Taxi-Ruf e.V. bislang erfolglos, eine Einstellung des GPS-Trackings sowie der Weitergabe von Kundendaten zu erreichen. Der Zentrale ist nach dafürhalten der IG nur die kurzfristige Positionsfeststellung zur Tourenvergabe und Gefahrenabwehr erlaubt. Der Monopolist ignorierte zuletzt die Beschwerden der Interessenvertretung. Diese wendete sich nun an die Landes-Datenschutzbehörde. Sie hat den Taxi-Ruf Bremen jetzt zur Einstellung des Trackings und der personenbezogenen aufgefordert.
¹= Eigendarstellung des Taxi-Ruf

Inhalt dieser Pressemitteilung:

01. GPS-Tracking und Weitergabe der Daten an Dritte.
02. Fehlende oder nichtige, erzwungene Einverständniserklärungen
03. Prekäre Beschäftigung, schlechte Bezahlung als Ursache der Überwachung.

01. GPS-Tracking und Weitergabe der Daten an Dritte

Der monopolistische Taxiunternehmerverein Taxi-Ruf Bremen e.V. (TR) betreibt ein computergestütztes Fahrtenvermittlungssystem der Firma Gefos. Dieses System wird von insgesamt 19 Taxi-Zentralen in Deutschland und in der Schweiz mit zusammen über 9085 Funkwagen verwendet. Das System ortet die Fahrzeuge nicht ausschließlich zur Vergabe eines Fahrauftrages, sondern permanent. Verbunden mit dieser Ortung sind die Daten der Fahrer, die sich mit einer persönlichen Kennung und PIN anmelden müssen, um Fahraufträge zu erhalten sowie zwangsläufig der Kunden, die ein Taxi telefonisch zu einer festen Adresse bestellen. Dabei wäre zur reinen Vermittlung gar keine permanente Ortung notwendig. Die GPS-Daten werden über den Vermittlungsvorgang hinaus dauerhaft gespeichert und sind standardmäßig in Form eines fahrzeugbezogenen Bewegungsprofils auswertbar.

Mindestens beim Taxi-Ruf Bremen haben aber auch Dritte (die Fahrzeughalter) über ein internetbasiertes Portal (Halter- oder Unternehmerportal) Zugriff sowohl auf die laufenden Positionsmeldungen ihrer Fahrzeuge und Fahrer als auch auf das Bewegungsprofil. Dabei bekommt der Arbeitgeber vom Taxi-Ruf jederzeit eine aktuelle Übersicht auf den PC oder das Smart-Phone, aus der sich nicht nur der genaue Standort, den zurückgelegten Fahrweg, sondern auch die gegenwärtige Tätigkeit und das zurückliegende Verhalten des Fahrers lückenlos erschließen lässt. Übermittelt werden Zustände wie „Pause“, „frei“, „manuell besetzt“, „besetzt mit Fahrgast“, sämtliche Daten des Fahrers mit seinem Schichtbeginn und Schichtende. Das betrifft sowohl die Zeiten des besetzten Taxis, der Arbeitsbereitschaft, wie auch private Wege oder Pausenzeiten. Damit jedoch nicht genug, werden auch Vorgänge erfasst, die der Fahrer am Bordrechner auslöst, wie Abfragen von Fahrtangeboten, Ankunftsplänen, Auskünfte bei der Zentrale, Pausen, Fehlfahrten, Bewerbungen auf Touren. Damit lassen sich sehr detaillierte Rückschlüsse auf die Gewohnheiten und privaten Umstände des Fahrers und der Fahrgäste erschließen.

Ebenso über das Halterportal übermittelt und angezeigt werden nämlich auch Informationen, z.B. Name, Adresse des Fahrgastes, und gelegentlich auch weitere Daten der Fahrgäste wie Telefonnummern, Rechnungsträger, Sonderwünsche, Fahrtziel, und bei Boten- oder Einkaufsfahrten manchmal sogar auch transportierte Waren. Diese Informationen bleiben sogar auch im Taxi gespeichert und können von jedem eingesehen werden, der sich am Funkgerät anmelden kann; das betrifft also regelmäßig und zwangsläufig die Fahrer der nachfolgenden Schichten.

Aus diesen personenbezogenen Stammdaten der Kunden lassen sich zusammen mit den Bewegungsprofilen auch besonders geschützte, d.h. die Privatsphäre betreffende, Daten leicht erkennen, wie z.B. Einkaufsgewohnheiten, Arztbesuche, Fahrten zu religösen Einrichtungen und vieles mehr. Das gilt umso mehr für die Fahrer, die dem kontrollierenden Blick ihrer Arbeitgeber für keine Sekunde mehr entfliehen können und über die ein minutiöses Protokoll ihrer einzelnen Arbeitsschritte gespeichert und angefertigt wird.

Besonders unangenehm wurde diese Gemengelage, da der Taxi-Ruf bis vor kurzem private Details über Fahrer (Kleidung, Verhalten, Fahrstil etc.) in einem „Bewertungsportal“ sammelte. Fahrgäste erhielten Prämien, wenn sie dem Taxi-Ruf Informationen über die Fahrer verrieten. Darüber, was hier eigentlich geschah, wurde niemand außer der Führungsetage informiert. Die Seite www.taxi-check.de ist ohne weitere Nachricht seit wenigen Tagen vom Netz genommen.

Von der technisch gegebenen Möglichkeit der Kontrolle des Arbeitsverhaltens machen einige Taxenhalter regen Gebrauch. In Einzelfällen ist es sogar vorgekommen, dass die Zugangsdaten des Halterportals weiteren Personen (Fahrern, Verwandten) regelmäßig zugänglich gemacht werden. Der Taxi-Ruf als datenverarbeitende Stelle hat dabei keine Kontrolle mehr über die weitere Verwendung und Speicherung der Daten.

Während die Weitergabe und längerfristige Speicherung der Daten bereits offensichtlich nicht der Disposition von Fahrzeugen dient, ließe sich die Tourenvergabe durch die Zentrale auch ohne die permanente Ortung problemlos sicherstellen. Dazu würde die Ortung der ersten freien Taxe, die wie üblich am nächstgelegenen Halteplatz auf Fahraufträge wartet, genügen. Steht dort kein freies Taxi, könnte bei einem „Raumangebot“ (Rundruf der Zentrale) eine Ortung per Knopfdruck durch den Fahrer geschehen, um an der computergestützen Auswahl des nächsten Fahrzeuges teilzunehmen. Eine Aktivierung/Deaktivierung der Ortungsfunktion muss nach herrschender Rechtslage auch möglich sein, fehlt aber beim Taxi-Ruf Bremen. Eine Alternative ist also möglich.

Fehlende oder nichtige, erzwungene Einverständniserklärungen

Bereits nach herrschender Rechtssprechung und Gesetzgebung ist das Vorgehen des Taxi-Ruf unzulässig, da es nicht nur nicht notwendig ist, sondern auch ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer und Kunden ist.

Grundsätze des Datenschutzrechts wird verstoßen: Die Datenerhebung ist weder sparsam noch zielgerichtet, sondern geschieht sogar mit dem Ziel der Überwachung der Arbeitsleistung. Da der Taxi-Ruf aber rechtsverbindlich erklärt hat, die Daten nur zur Tourenvermittlung und Gefahrenabwehr zu verwenden, ist sein abweichendes Vorgehen ohnehin unzulässig. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist darüber hinaus rechtlich nicht zulässig.

Der Taxi-Ruf hat in den letzten Jahren versucht, sein Vorgehen durch Einverständniserklärungen formal abzusichern. Dazu nötigte er den angestellten Fahrerinnen und Fahrern der Bremer Taxiunternehmen sogenannte befristete „Gestattungsverträge“ ab, die, neben anderen fragwürdigen Zwängen, auch einen entsprechenden Passus zum Tracking enthielten. Darüber, wie dieses Tracking in Wirklichkeit aussieht, wurde keiner der Fahrer aufgeklärt. Der Monopolist machte die Teilnahme an der Funkvermittlung seiner Zentrale von einer Unterzeichnung dieser Verträge abhängig. Bei einer Weigerung der Unterschrift durch den Fahrer hätte dieser nicht mehr an der Funkvermittlung teilnehmen und somit sein Arbeitsverhältnis nicht mehr erfüllen können. Das ist keine gültige Einwilligung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Gegen die Zwangsverträge intervenierte die IG bereits in einer anderen Sache, so dass der Taxi-Ruf nach eigener Aussage zukünftig auf den Zwang zur Verlängerung der Verträge verzichten wollte. So teilt sich die ausnahmslos lückenlos überwachte Fahrerschaft heute in eine Gruppe ohne Einverständniserklärungen und in eine andere Gruppe mit nichtigen Einverständniserklärungen.

Prekäre Beschäftigung, schlechte Bezahlung als Ursache der Überwachung

Dass es diese Verträge überhaupt gegeben hat, ist ein direkter Ausfluss der prekären Verhältnisse im Gewerbe. 80 bis 90 % der Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Bremen haben keine schriftlichen Arbeitsverträge. Die Zentrale sah in der Einführung der sogenannten „Gestattungsverträge“ mit den Fahrern eine Möglichkeit des direkten Zugriffs auf die Angestellten der Taxiunternehmer, welche die Zentrale finanzieren. Man wollte so Sanktionierungsmöglichkeiten haben und gleichzeitig arbeitsrechtliche Vorschriften umgehen. Von der Fahrervertretung wurde mehrfach gefordert, dass der TR seiner Verantwortung als Auftraggeber der Taxiunternehmer und als einzige Unternehmervereinigung gerecht werden solle, und standardisierte, ausgehandelte Arbeitsverträge und –bedingungen unterstützen könnte, mit denen auch gleichzeitig die Anforderungen an den Betriebsablauf der Taxizentrale verfolgt werden könnten. Dies lehnte der Vorstand und der Aufsichtsrat, welcher im Wesentlichen aus Taxiunternehmern besteht, die zehn oder mehr Taxis betreiben, ab.

Die Entlohnung der Fahrer erfolgt rein provisionsabhängig, d.h., dass das unternehmerische Risiko auf die Fahrer abgewälzt wird. Mehr Taxis, eine schlechte Wirtschaftslage und veränderte Mobilitätsgewohnheiten der Bevölkerung ließen die Umsätze schrumpfen. Da die Umsätze pro Schicht seit Jahren deutlich zurückgehen, sah man sich wohl genötigt, die tatsächliche Arbeitsleistung des Fahrers zu überprüfen.
Ausführlichere Informationen finden Sie auch unter

http://www.ig-bremer-taxifahrer.de/unsere-themen/datenschutz-beim-taxi-ruf/

Interessengemeinschaft Bremer TaxifahrerInnen
Der Vorstand
Marco Bark
Postfach 11 05 71
Telefon 0174 – 25 24 238 (ab 13:00)
28085 Bremen
info [at] ig-bremer-taxifahrer [dot] de
www.ig-bremer-taxifahrer.de

„Du laberst mich an?!“

Taxidriver organisieren sich. Sie werden sich wehren …aber kollektiv

gefunden und mit freundlicher Genehmigung hier abgedruckt: DA (Direkte Aktion) Zeitungder FAU (Freie ArbeiterInnen Union)

Der Druck im Kessel muss hoch sein, wenn vor einer Demonstration „ausdrücklich auf folgendes“ hingewiesen wird: „Es ist verboten, Waffen, Pyrotechnik und spitze Gegenstände zur Zeit unserer Protestaktion mitzuführen; es ist verboten vermummt zu erscheinen“. Diese Hinweise kamen nicht von der Gewerkschaft der Polizei, sondern vom Berliner Taxibund. Der protestierte 2012 mehrmals mit Großaktionen gegen schlechtere Arbeitsbedingungen. „Das Taxigewerbe ist am Boden“, heißt es, denn aufgrund der anhaltend schlechten Wirtschaftslage sinken die Fahrgastzahlen seit Jahren und bundesweit drastisch. Hinzu kommt: Behörden und v.a. Krankenkassen drücken die Preise von Schul- und Krankenfahrten, deren Bedeutung für das Taxigewerbe so stetig wächst wie die Spritpreise.

Der frisch gebildete Betriebsrat des Taxi-Team-Kassel ist sich sicher: Der Kampf ums nackte Überleben hat begonnen. Die Branche besteht großenteils aus Taxizentralen ohne eigene Taxen und aus Subunternehmern, die für die Fahrtenvermittlung hohe Beiträge zahlen. Auch gibt es Betriebe, die eine Zentrale und eine eigene „Flotte“ unterhalten. Der Großteil wird aber von Subunternehmern gestellt. Diese betreiben dann – als Taxenbesitzer mit ca. 1-3 Taxen – ihre eigene Selbstausbeutung. Schätzungsweise weniger als 25% der Beschäftigten bestreiten ihren Lebensunterhalt einzig vom Taxilohn; die meisten FahrerInnen sind auf (ergänzendes) Hartz IV angewiesen.

Fakt ist leider auch, dass sich viele Taxiunternehmen nur noch durch faule Tricks über Wasser halten können. So wird oft ein niedriger Festlohn bestimmt, das spart Sozialabgaben. Aufgestockt wird der dann durch eine prozentuale Umsatzbeteilung, die den KollegInnen bar ausgezahlt wird. Diese inoffizielle Regelung macht die einzelnen Beschäftigten abhängig vom Willen ihrer Chefs und liefert sie diesen regelrecht aus. Die finanzielle Not und der Chef diktieren hier das Gesetz. So sind Zwölf-Stunden-Schichten und eine Sechs- oder gar Sieben-Tage-Woche schon lange keine Seltenheit mehr. Geltende Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz und Kündigungsschutzgesetz scheinen in der Branche nicht zu existieren. Damit finden sich die KollegInnen, wie Millionen anderer ArbeiterInnen auch, in der prekären neuen Arbeitswelt wieder.

Doch die TaxifahrerInnen, die eher als Einzelkämpfer bekannt sind, haben damit begonnen, sich zu organisieren. So gründete sich im April die Interessengemeinschaft (IG) Bremer Taxifahrer, deren Mitgliederzahl sich nach eigenen Angaben auf über 200 verzehnfachte. Bei der Taxi-Team-Kassel GmbH wählten die Beschäftigten in diesem Jahr, nach enormem Widerstand der Geschäftsleitung, einen Betriebsrat. Dem Unternehmer muss nun allerdings erst beigebracht werden, was ein Betriebsrat und was eine Betriebsversammlung ist. Bisher weigert der sich nämlich hartnäckig, auf einer solchen über die betriebliche Situation zu sprechen, solange der Betriebsrat darauf besteht, auch Gewerkschaften einzuladen. Begründung? „Wir sind hier doch nicht bei VW.“

Vielerorts wächst nun die Bereitschaft, sich zu wehren. Und was noch wichtiger ist: Es gibt Bestrebungen sich überregional zu vernetzen. So stehen die IG Bremer Taxifahrer – mit Kontakten nach Niedersachsen und Hamburg – und der BR des Kasseler Taxi-Team in fruchtbarem Austausch. Zunächst soll es bundesweite Veröffentlichungen geben, woraus langfristig eine Bundeskoordination der TaxifahrerInnen entstehen könnte.

Manfred Alter

Anmerkungen:

Traditionell ist das Taxigewerbe in Ortsvereinen organisiert, die eine Mischform aus Gewerkschaft und Innung darstellen.

Kontaktadressen:

BR Taxi-Team-Kassel: betriebsrat-ttk(a)alterweb.de
www.taxi-team-kassel-betriebsrat.alterweb.de

IWW Germany: taxi(a)wobblies.de

IG Bremer Taxifahrer: info(a)ig-bremer-taxifahrer
www.ig-bremer-taxifahrer.de

Hamburger Taxenverband: www.hamburgertaxenverband.de