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Solidarität mit VW-Kollegen – Kündigungsschutzklage gegen VW Baunatal!

Kassel. Solidarität mit dem von Mobbing und Kündigung betroffenen VW-Kollegen ist weiterhin erforderlich. Inzwischen ist der Kollege von VW erneut krankheitsbedingt gekündigt worden. Seine Kündigungsschutzklage wird am Donnerstag, den 31. Januar um 9.00 Uhr vom Kasseler Arbeitsgericht (Raum 305) verhandelt.

Seine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern, die nur mit Mobbing umschrieben werden können, wurde inzwischen abgewiesen. Wie wird man ein „verbrannter“ Mitarbeiter, den VW unbedingt loswerden will? Und wie sieht der Arbeitsalltag eines Schwerbehinderten bei VW in Baunatal aus, der darum kämpft, an einem „leidensgerechten“, seinen gesundheitlichen Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz und entsprechend seinen Fähigkeiten eingesetzt zu werden? Auf diese und andere Fragen bekamen die am 14. Januar im Kasseler Arbeitsgericht Anwesenden keine Antworten. Denn die Kammer unter der Leitung von Richter M. Eichler entschied nach einer kurzen Nachfrage zu den Anträgen der Parteien ohne weitere Anhörung oder Kommentierung der Rechtslage zur Verblüffung der am Verfahren beteiligten Parteien, die mit einer ausführlichen Erörterung gerechnet hatten. So wurde den im Verhandlungsraum Anwesenden ein Einblick in die in den Klageschriften vorgetragenen Sichtweisen und Positionen verwehrt. Die zahlreich aufgeführten Zeugen wurden gar nicht gehört.

Die Kammer hat entschieden, die Klage des VW-Kollegen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abzuweisen. Die Begründung liegt noch nicht vor.

Siehe http://www.labournet.de/category/branchen/auto/auto-vw/vw-ks/

Der Kollege freut sich über Veröffentlichung und Beteiligung an Prozessbeobachtung